Krebsfrüherkennung (Sekundärprävention)
Mit dem 1971 eingeführten gesetzlichen Früherkennungsprogramm
gehörte Deutschland zu den ersten Ländern, welche die Krebsfrüherkennung
zu einer gesetzlich festgeschriebenen und flächendeckenden Aufgabe des Gesundheitssystems
machten. Das Programm sieht für die Früherkennung des Zervixkarzinoms eine
jährliche Abstrichuntersuchung ab einem Alter von 20 Jahren vor, die von
den Krankenkassen erstattet wird. Das Angebot muss von den Frauen selbst
aktiv in Anspruch genommen werden („opportunistisches Screening“).
Die Teilnahme an dem Programm war zunächst unbefriedigend und liegt gegenwärtig
bei etwa 50% der Teilnahmeberechtigten. Trotzdem wurde eine Senkung der
Inzidenz und Mortalität an Gebärmutterhalskrebs von etwa 75% erreicht [51].
Während die HPV-Impfung den gesamten Zyklus der Krebsentstehung unterbindet
und deshalb auch als primäre Prävention bezeichnet wird, unterbricht das
Vorsorgeprogramm die Karzinogenese durch die Entdeckung und Behandlung von
Krebsvorstufen (sekundäre Prävention).
Allerdings bleibt das Früherkennungsprogramm in Deutschland hinter der theoretisch
erreichbaren Senkung von Inzidenz und Mortalität um bis zu 90% zurück [52].
Auch wurden Erkenntnisse über effizientere Organisationsformen für Früherkennungsprogramme
(‚organisiertes Screening’) und eine damit verbundene höhere
Qualität [53] bisher nicht aufgegriffen, und Empfehlungen des Rates der
Europäischen Union aus dem Jahr 2003 (2003/878/EG), die auf diesen Ergebnissen
beruhen, nicht umgesetzt. Die Empfehlungen sprechen sich für ein organisiertes,
qualitätsgesichertes Screening aus. Organisiertes Screening umfasst eine
schriftliche Einladung aller Anspruchsberechtigten. Bei einer streng qualitätskontrollierten
Durchführung der Untersuchungen und einer hochwertigen Dokumentation der
Screeningteilnahme und Ergebnisse haben sich Screeningintervalle von 3 Jahren
als ausreichend erwiesen. Für Einzelheiten siehe die S2-Leitlinien der DGGG
sowie der DSTDG.
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