HPV Impfleitlinie

Krebsfrüherkennung (Sekundärprävention)

Mit dem 1971 eingeführten gesetzlichen Früherkennungsprogramm gehörte Deutschland zu den ersten Ländern, welche die Krebsfrüherkennung zu einer gesetzlich festgeschriebenen und flächendeckenden Aufgabe des Gesundheitssystems machten. Das Programm sieht für die Früherkennung des Zervixkarzinoms eine jährliche Abstrichuntersuchung ab einem Alter von 20 Jahren vor, die von den Krankenkassen erstattet wird. Das Angebot muss von den Frauen selbst aktiv in Anspruch genommen werden („opportunistisches Screening“). Die Teilnahme an dem Programm war zunächst unbefriedigend und liegt gegenwärtig bei etwa 50% der Teilnahmeberechtigten. Trotzdem wurde eine Senkung der Inzidenz und Mortalität an Gebärmutterhalskrebs von etwa 75% erreicht [51].
Während die HPV-Impfung den gesamten Zyklus der Krebsentstehung unterbindet und deshalb auch als primäre Prävention bezeichnet wird, unterbricht das Vorsorgeprogramm die Karzinogenese durch die Entdeckung und Behandlung von Krebsvorstufen (sekundäre Prävention).
Allerdings bleibt das Früherkennungsprogramm in Deutschland hinter der theoretisch erreichbaren Senkung von Inzidenz und Mortalität um bis zu 90% zurück [52]. Auch wurden Erkenntnisse über effizientere Organisationsformen für Früherkennungsprogramme (‚organisiertes Screening’) und eine damit verbundene höhere Qualität [53] bisher nicht aufgegriffen, und Empfehlungen des Rates der Europäischen Union aus dem Jahr 2003 (2003/878/EG), die auf diesen Ergebnissen beruhen, nicht umgesetzt. Die Empfehlungen sprechen sich für ein organisiertes, qualitätsgesichertes Screening aus. Organisiertes Screening umfasst eine schriftliche Einladung aller Anspruchsberechtigten. Bei einer streng qualitätskontrollierten Durchführung der Untersuchungen und einer hochwertigen Dokumentation der Screeningteilnahme und Ergebnisse haben sich Screeningintervalle von 3 Jahren als ausreichend erwiesen. Für Einzelheiten siehe die S2-Leitlinien der DGGG sowie der DSTDG.

 

 

 

 

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